für Sachverständigenleistungen
Klaus Lochmann
Zertifizierter Sachverständiger für Wertermittlung und Bauschäden (DESAG)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Klaus Lochmann (nachfolgend „Sachverständiger“) und dem Auftraggeber über die Erstellung von Gutachten, Stellungnahmen, Bewertungen und sonstigen sachverständigen Leistungen.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die im Einzelfall beauftragte sachverständige Leistung.
(2) Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ermöglicht den Zugang zum Objekt.
(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Sachverständigen.
(1) Die Vergütung erfolgt auf Basis eines schriftlichen Angebots, einer Honorarvereinbarung oder nach Zeitaufwand.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Fahrtkosten, Auslagen und Nebenkosten können gesondert berechnet werden.
(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(1) Der Sachverständige haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Gutachten und Ausarbeitungen sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist nur mit Zustimmung des Sachverständigen zulässig.
(3) Die Nutzung ist ausschließlich für den vereinbarten Zweck gestattet.
Alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt.
(1) Der Auftrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.
(2) Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Sachverständigen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.