Gerichtsfeste Immobilienbewertungen
unter Berücksichtigung bautechnischer und möglicher schadstoffbezogener Risiken eines Gebäudes.
Schnelle Bearbeitung
Die Fertigstellung des Gutachtens erfolgt in der Regel innerhalb von etwa einer Woche nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen.
Festpreis für Rechtsanwälte
Pauschalhonorar 2.000 € zzgl. 19 % USt. für Standard - Verkehrswertgutachten
In vielen rechtlichen Auseinandersetzungen spielt der Wert einer Immobilie eine zentrale Rolle.
Ein nachvollziehbares und fachlich fundiertes Immobiliengutachten kann eine wichtige Grundlage für gerichtliche und außergerichtliche Verfahren darstellen.
Häufig reicht eine rein schematische Wertermittlung nicht aus.
Gerade bei Immobilien können Bauschäden, Feuchtigkeit oder mögliche Schadstoffe wertrelevante Umstände darstellen, die in die sachverständige Beurteilung einzubeziehen sind.
Ich erstelle nachvollziehbare und gerichtsfeste Immobiliengutachten, die neben Marktdaten auch technische Risiken eines Gebäudes berücksichtigen.
Der Aufbau orientiert sich an einer sachverständigentypischen Darstellung von Sachverhalt, Analyse und Ergebnis, wodurch die Gutachten auch im juristischen Kontext gut verwendbar sind.
ProWert verbindet daher Immobilienbewertung mit bauforensischer Schadendiagnostik, um Risiken einer Immobilie nachvollziehbar zu analysieren und zu bewerten.
Dies kann insbesondere bei älteren Gebäuden von Bedeutung sein, wenn der Verdacht auf schadstoffhaltige Baustoffe oder verdeckte technische Mängel besteht.
Ich unterstütze Rechtsanwälte bei der Ermittlung von Immobilienwerten sowie der fachlichen Einordnung von Bauschäden und möglichen Schadstoffbelastungen.
Gutachten werden strukturiert, nachvollziehbar und sachlich formuliert, sodass sie auch im juristischen Kontext gut verwendbar sind.
Immobilienbewertungen werden häufig benötigt bei:
Erbschaftsauseinandersetzungen
Scheidungsverfahren
Vermögensaufteilungen
Streitigkeiten über Immobilienwerte
gerichtlichen Verfahren mit Immobilienbezug
In solchen Fällen ist eine sachlich nachvollziehbare Bewertung der Immobilie von zentraler Bedeutung.
Beauftragung durch Rechtsanwalt oder Mandant
Objektbesichtigung
Auswertung von Unterlagen und Marktdaten
Erstellung des Gutachtens
Übergabe und Erläuterung
Die Bewertung von Immobilien erfolgt auf Grundlage der anerkannten Wertermittlungsverfahren.
Der Verkehrswert ist gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert als:
Der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Je nach Objektart kommen dabei insbesondere folgende Verfahren zur Anwendung:
Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
Neben der reinen Wertermittlung kann bei Bedarf auch eine bauforensische Untersuchung des Gebäudes erfolgen.
Dabei werden mögliche bauliche Risiken untersucht, beispielsweise:
Feuchtigkeitsschäden
bauliche Mängel
Schäden an Bauteilen
Auffälligkeiten im Gebäudezustand
Solche Faktoren können erheblichen Einfluss auf den Immobilienwert haben und werden daher bei der Bewertung berücksichtigt.
Bei älteren Gebäuden können auch Schadstoffbelastungen im Gebäude eine wichtige Rolle spielen.
Besonders relevant ist hierbei Asbest, das bis Anfang der 1990er-Jahre in zahlreichen Bauprodukten verwendet wurde.
Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993 muss grundsätzlich damit gerechnet werden, dass asbesthaltige Baustoffe vorhanden sein können, sofern kein gegenteiliger Nachweis vorliegt.
Solche Baustoffe können zu erheblichen Sanierungsmaßnahmen und Kosten führen und damit den Immobilienwert beeinflussen.
Der Umgang mit schadstoffhaltigen Baustoffen wird insbesondere durch folgende Regelwerke geregelt:
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
TRGS 519 – Asbest
TRGS 521 – künstliche Mineralfasern (KMF)
TRGS 524 – Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
Die entsprechende Sachkunde ermöglicht eine fachliche Einordnung möglicher Schadstoffrisiken im Gebäude.
Im Rahmen der Immobilienbewertung können solche Aspekte berücksichtigt werden, da mögliche Sanierungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf den Immobilienwert haben können.
zertifizierter Sachverstäniger für Immobilienwertermittlung D1 (DEKRA)
Sachverständiger für Wertermittlung und Schäden am Bau (DESAG)
Sachkunde gemäß TRGS 519, 521 und 524 (Gefahrstoffe am Bau)
Mitglied im VDI, DESAG und BSG
Pfalz (Landau, Neustadt, Speyer, Germersheim)
Rhein-Neckar (Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen)
Baden (Karlsruhe und Baden-Baden)
Bergstraße (Weinheim, Bensheim, Heppenheim)
Rheinhessen (Mainz, Worms, Alzey)
Rhein-Main (Wiesbaden, Darmstadt)
Hinweis: Die Tätigkeit umfasst selbstverständlich auch die umliegenden Städte und Gemeinden der genannten Regionen.
Für Rückfragen oder eine Abstimmung zu einem konkreten Bewertungsfall stehe ich gerne zur Verfügung.
ProWert – Immobiliengutachten
Klaus Lochmann
Zertifizierter Immobiliengutachter
Telefon:
+49 171 112 14 18